Kurzzeit - und Verhinderungspflege

Das Alten-Wohn- und Pflegeheim Christkönig bietet Interessenten einen Kurzzeitpflegeaufenthalt an. Die Kurzzeitpflege ist eine vorübergehende Pflege und Betreuung einer pflegebedürftigen Person ab der Pflegestufe 0 mit Demenz. Der Zeitraum umfasst bis zu 4 Wochen pro Kalenderjahr und wird bei der Krankenkasse beantragt.

Durch die Kurzzeitpflege sollen Angehörige, die ihre Lieben zu Hause pflegen, zeitlich begrenzt entlastet werden.

Kurzzeitpflege: Für alle eine Entlastung

Auch nach einem Krankenhausaufenthalt kann durch die Inanspruchnahme der Kurzzeitpflege, die Rückkehr der pflegebedürftigen Person in das eigene Zuhause vorbereitet werden.

Die Verhinderungspflege kann separat oder im Anschluss an die Kurzzeitpflege beantragt werden. Es gelten die gleichen Konditionen wie bei der Kurzzeitpflege, nur der Pflegebedürftige muss wenigstens ½ Jahr bereits die Pflegestufe 1 durch den MDK besitzen.

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