Die Kosten

Ein Heimaufenthalt

ist mit erheblichen Kosten verbunden. Deshalb wurde die Pflegeversicherung eingeführt, die sich an den anfallenden Kosten beteiligen kann.
Dafür muß ein Antrag bei der Pflegekasse gestellt werden. Ein Arzt des Medizinischen Dienstes besucht dann den Antragsteller, um den Grad der Pflegebedürftigkeit festzustellen.

Wir beraten Sie gerne

Die Eingruppierung

wird in folgende Pflegestufen vorgenommen:

Pflegestufe 0
Der Bewohner ist selbständig. Er erhält Leistungen im Heim für Vollpension, Reinigung des Zimmers und der Wäsche.
Die Pflegekasse zahlt keinen Zuschuß.

Pflegestufe 1
Zusätzlich zu den Leistungen der Gruppe 0 ist Hilfe bei der Körperpflege und der Mobilität erforderlich.
Die Pflegekasse beteiligt sich an den Kosten mit € 1023,-.

Pflegestufe 2
Der Bewohner braucht noch weitere Hilfe bei der Körperpflege, beim Einnehmen der Mahlzeiten und der Mobilität.
Die Pflegekasse erhöht ihren Zuschuß auf € 1279,-.

Pflegestufe 3
In dieser Gruppe handelt es sich um schwerstpflegebedürftige Bewohner, die rund um die Uhr intensive Betreuung bei allen Verrichtungen brauchen.
Hier sind die Leistungen der Pflegekasse mit € 1432,- ( Härtefälle € 1688,-) am höchsten

Unser Haus hat keine gesonderte Pflegestation. Wenn sich der Gesundheitszustand eines Bewohners verschlechtert, muß er deshalb nicht umziehen, sondern kann in seinem Zimmer gepflegt werden (integrierte Pflegestation).

Tägliche Pflegesätze
 

Stufe 061,16 €
Stufe 173,67 €
Stufe 290,33 €
Stufe 3107,00 €
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